Immobilie bewerten

Blog Ratgeber

Energieausweis: Pflichten für Eigentümer beim Verkauf

Von Justus Großpietsch Veröffentlicht am 1 Min. Lesezeit

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, Gültigkeit, Pflichtangaben im Inserat, kompakt zusammengefasst.

Der Energieausweis ist beim Verkauf keine Formalie, sondern gesetzliche Pflicht, geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer ohne gültigen Ausweis inseriert oder besichtigt, riskiert ein Bußgeld. Die gute Nachricht: Die Regeln sind überschaubar.

Wann Sie den Ausweis brauchen

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden, bei Vertragsschluss wird er übergeben. Schon im Inserat sind die energetischen Pflichtangaben zu nennen, unter anderem Art des Ausweises, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr und Effizienzklasse (sofern der Ausweis eine ausweist). Fehlen diese Angaben, drohen empfindliche Bußgelder.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

  • Verbrauchsausweis: basiert auf den Verbräuchen der letzten Jahre. Er ist günstiger und für viele Bestandsgebäude zulässig.
  • Bedarfsausweis: ein rechnerisches Gutachten zum baulichen Zustand, unabhängig vom Nutzerverhalten. Für kleine, ältere und unsanierte Wohngebäude ist er teils vorgeschrieben, und für Käufer die aussagekräftigere Grundlage.

Welcher Ausweis zulässig ist, hängt von Gebäudegröße, Baujahr und Sanierungsstand ab; im Zweifel klärt das ein Energieberater oder wir im Zuge der Verkaufsvorbereitung.

Gültigkeit und Kosten

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre, verliert seine Gültigkeit aber vorzeitig, wenn das Gebäude umfassend energetisch verändert wird. Prüfen Sie vor dem Verkaufsstart also zuerst, ob ein noch gültiger Ausweis vorliegt. Falls nicht: Ein Verbrauchsausweis ist meist schnell und günstig erstellt, der Bedarfsausweis braucht etwas Vorlauf.

Warum das Thema Preis-relevant ist

Käufer lesen die Effizienzklasse heute wie ein Preisschild: Sie kalkulieren Sanierungskosten und Finanzierung direkt mit ein. Ein guter energetischer Zustand ist damit ein Verkaufsargument, ein schlechter gehört ehrlich eingepreist, bevor es die Verhandlung tut. Beides fließt in unsere kostenlose Bewertung ein; alle Unterlagen fürs Inserat stellen wir im Zuge des Verkaufs zusammen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Energieberatung im Einzelfall.

Justus Großpietsch

VICUS Immobilien

Ratgeber 1 Min. Lesezeit

Kostenlose Ersteinschätzung

Was ist Ihre Immobilie wert?

  1. 1 Objektart
  2. 2 Lage & Fläche
  3. 3 Ausstattung
  4. 4 Ergebnis
Um welche Art Immobilie geht es?