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Hausverwaltung wechseln: So geht es ohne Stress
Fristen, Beschlüsse, Übergabe: der Ablauf Schritt für Schritt, für WEG und Miethaus getrennt erklärt.
Unzufrieden mit der Verwaltung, aber der Wechsel wirkt wie ein Berg? Tatsächlich ist er ein überschaubarer Ablauf, wenn man die Reihenfolge kennt. Wichtig ist die Unterscheidung: Bei der WEG-Verwaltung entscheidet die Eigentümergemeinschaft, beim Miethaus entscheiden Sie als Eigentümer allein.
Schritt 1: Vertrag und Fristen prüfen
Im Verwaltervertrag stehen Laufzeit und Kündigungsfrist. Notieren Sie sich den letztmöglichen Kündigungstermin, er bestimmt den ganzen Zeitplan. Läuft der Vertrag ohnehin aus, reicht es oft, ihn schlicht nicht zu verlängern.
Schritt 2 (WEG): Beschluss der Gemeinschaft
In der Eigentümergemeinschaft braucht der Wechsel einen Beschluss der Eigentümerversammlung: Abberufung der alten und Bestellung der neuen Verwaltung samt Abschluss des neuen Vertrags. Der Punkt muss auf die Tagesordnung, sprechen Sie also frühzeitig Miteigentümer an und lassen Sie sich vom neuen Verwalter ein Angebot geben, das der Versammlung vorgelegt werden kann.
Schritt 3: Übergabe organisieren
Die alte Verwaltung muss alle Unterlagen herausgeben. Auf die Übergabeliste gehören mindestens:
- Verwaltungsunterlagen: Beschluss-Sammlung (WEG), Verträge, Versicherungen, Wartungsverträge
- Abrechnungen: Betriebskosten- bzw. Hausgeldabrechnungen, Wirtschaftspläne, offene Posten
- Konten und Rücklagen: Kontovollmachten umstellen, Stände dokumentieren
- Technik: Schlüssel, Zählerstände, Dienstleisterkontakte, laufende Vorgänge
Eine gute neue Verwaltung führt diese Übergabe selbst und holt die Unterlagen aktiv ein, Sie müssen dem nicht hinterherlaufen.
Schritt 4: Alle informieren
Mieter erhalten ein kurzes Schreiben mit neuem Ansprechpartner und neuer Bankverbindung, Dienstleister und Versorger werden umgestellt. Damit ist der Wechsel abgeschlossen, meist nach vier bis acht Wochen.
Der einfachste Weg
Wir übernehmen den kompletten Wechsel inklusive Übergabe. Was unsere Verwaltung leistet, steht im Leistungskatalog der Hausverwaltung. Schreiben Sie uns dort direkt über das Anfrageformular; wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.