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Notarkosten beim Hausverkauf: Wer zahlt was?
Rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises gehen an Notar und Grundbuch. Wer sie trägt und was Verkäufer wirklich zahlen, in drei Minuten erklärt.
Ohne Notar kein Hausverkauf: Jeder Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Die gute Nachricht für Verkäufer: Den größten Teil der Notarkosten zahlt nicht ihr, sondern der Käufer.
Was Notar und Grundbuch kosten
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Als Faustregel gilt: 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises für Beurkundung, Abwicklung und Grundbucheintragungen zusammen. Bei einem Verkauf für 400.000 Euro sind das grob 6.000 bis 8.000 Euro. Verhandeln lässt sich daran nichts, die Kostenordnung gilt für jeden Notar gleich.
Wer was übernimmt
Üblich ist eine klare Teilung: Der Käufer wählt den Notar aus und trägt die Kosten für Beurkundung und Eigentumsumschreibung. Der Verkäufer zahlt, was seine Seite betrifft, vor allem die Löschung eigener Grundschulden im Grundbuch, meist einige hundert Euro. Die Maklerprovision ist ein eigenes Thema: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen sich Käufer und Verkäufer die Courtage seit 2020 in der Regel hälftig.
Der teure Sonderfall
Ärgerlich wird es, wenn ein Käufer nach der Vertragsbestellung abspringt. Dann können Notarkosten anfallen, obwohl nie beurkundet wurde. Genau deshalb lassen wir bei VICUS nur Interessenten bis zum Notartermin, deren Finanzierung vorher geprüft ist.
Sie überlegen zu verkaufen? Dann starten Sie mit einer kostenlosen Bewertung, den kompletten Ablauf zeigen wir auf der Verkaufsseite. Verbindliche Auskünfte zu Gebühren gibt der Notar.