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Spekulationsfrist bei Immobilien: Wann der Verkauf steuerfrei ist

Von Justus Großpietsch Veröffentlicht am 1 Min. Lesezeit

Zehn Jahre sind die magische Grenze, aber es gibt eine wichtige Ausnahme. Und bei geerbten Häusern zählt ein anderes Datum, als viele denken.

Der Gewinn aus einem Immobilienverkauf kann einkommensteuerpflichtig sein, muss es aber nicht. Ob das Finanzamt mitverdient, entscheidet fast immer die Spekulationsfrist.

Die Zehn-Jahres-Regel

Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei. Gezählt wird von Beurkundung zu Beurkundung, also von Notartermin zu Notartermin. Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz, und der ist bei einem sechsstelligen Wertzuwachs schnell ein sehr teurer Posten.

Die Eigennutzer-Ausnahme

Wer die Immobilie selbst bewohnt hat, verkauft auch innerhalb der zehn Jahre steuerfrei: Es genügt, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben, angebrochene Kalenderjahre zählen mit. Vermietete Objekte fallen nicht unter diese Ausnahme, hier zählt allein die Frist.

Geerbt oder geschenkt: das andere Datum

Bei einem geerbten Haus beginnt die Frist nicht neu. Sie läuft ab dem Kaufdatum des Erblassers weiter. Wer das Elternhaus erbt, das seit zwanzig Jahren der Familie gehört, verkauft darum in aller Regel steuerfrei, egal wie schnell.

Kurz vor der Frist?

Manchmal trennen Verkäufer nur wenige Monate von der Steuerfreiheit. Dann rechnet sich Geduld, und genau das sagen wir Ihnen auch. Die Fristen prüfen wir im Erstgespräch mit, die verbindliche Auskunft gehört zu Ihrem Steuerberater. Den Anfang macht eine kostenlose Bewertung, alles Weitere zeigt die Verkaufsseite.

Justus Großpietsch

VICUS Immobilien

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