Blog Ratgeber
Teilungsversteigerung: Wenn Miteigentümer sich nicht einigen
Erbengemeinschaft zerstritten, Trennung festgefahren: Jeder Miteigentümer kann die Versteigerung erzwingen. Warum das meist Geld verbrennt und was der bessere Weg ist.
Ein Haus, mehrere Eigentümer, keine Einigung: Diese Lage kennen Erbengemeinschaften genauso wie Paare nach der Trennung. Wenn nichts mehr geht, steht ein Wort im Raum, das teuer werden kann, die Teilungsversteigerung.
Was dahinter steckt
Die Teilungsversteigerung ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung. Sie dient nicht dazu, Schulden einzutreiben, sondern eine Gemeinschaft aufzuheben: Das Haus wird über das Amtsgericht versteigert, der Erlös anschließend unter den Miteigentümern verteilt. Das Entscheidende: Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, auch gegen den Willen aller anderen, ganz gleich, wie klein sein Anteil ist.
Warum das Ergebnis meist enttäuscht
Im Gerichtssaal bietet nur, wer an diesem Vormittag da ist, und viele Bieter kalkulieren Abschläge für Risiken wie die fehlende Innenbesichtigung ein. Dazu kommen Verfahrenskosten und eine Laufzeit, die sich gern über ein Jahr und länger zieht. Unterm Strich bekommt die Gemeinschaft fast immer weniger als am freien Markt, und der Familienfrieden ist danach selten besser.
Der bessere Weg
Ein gemeinsamer freihändiger Verkauf bringt in aller Regel mehr Geld für alle Beteiligten. Die Hürde ist selten der Markt, sondern die Einigung. Genau da setzen wir an: Wir vermitteln zwischen den Parteien, liefern eine belegte Bewertung als neutrale Grundlage und organisieren einen Verkauf, dem alle zustimmen können. Auch wenn ein Antrag schon läuft, lässt sich oft noch einlenken.
Mehr zum Thema Versteigerungen finden Sie auf unserer ZVG-Seite. VICUS erbringt keine Rechtsberatung, in laufenden Verfahren gehört Ihr Anwalt an den Tisch.